Die Kontrollstelle prüft die Jahresrechnung sowie den Jahresbericht des Vorstandes und erstattet den Abgeordneten Bericht und Antrag.
Die Abgeordnetenversammlung bestimmt die drei Gemeinden, deren Gemeinderat auf eine Amtsdauer je einen Vertreter in die Kontrollstelle wählt.
An der Abgeordnetenversammlung wurden Rekingen, Böttstein und Schneisingen als nominationsberechtigte Gemeinden gewählt.