Von links nach rechts:

Patrick Gosteli, Jürg Frey, Peter Schläpfer, Michael Rothen, Rolf Laube, Andi Meier, Ralf Werder, Dorothea Frei, Felix Binder, Michael Mäder,

René Utiger, Niklaus Edelmann

Vorstand

 

Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten und je zwei Delegierten aus den Gemeinderäten der Subregionen Aaretal, Surbtal und Rheintal sowie je einer Vertretung der Institutionen und Organisationen Wirtschaftsforum Zurzibiet und Bad Zurzach Tourismus AG. Dabei haben die Institutionen und Organisationen beratenden Charakter und kein Stimmrecht.

Ab 01.03.2024 setzt sich der Vorstand wie folgt zusammen:

Aufgabenbereich des Vorstandes

Die Zuständigkeit des Vorstandes erstreckt sich auf alle Geschäfte, die in seinen Kompetenzbereich fallen und die nicht in Gesetz oder Satzungen einem anderen Organ vorbehalten sind. Insbesondere obliegt ihm:

  • Umsetzung der „Vision Zurzibiet“.
  • Erarbeitung von regionalen Konzepten und Strategien zur Sicherstellung der Positionierung und Wettbewerbsfähigkeit der Region.
  • Erarbeitung der vorgeschriebenen regionalen Grundlagen in Abstimmung mit Gemeinden und Kanton.
  • Genehmigung von regionalen Stellungnahmen und Vernehmlassungen nach Anhörung der betroffenen Gemeinden.
  • Koordination von Gemeindeaufgaben mit regionaler Bedeutung.
  • Anstellung der Leitung der Geschäftsstelle.
  • Anstellung der Leitung der regionalen Planung.
  • Erlass der Pflichtenhefte für die Geschäftsstelle sowie deren Führung.
  • Bewilligung der Kredite und Vergabe von Aufträgen im Rahmen der vorhandenen Mittel.
  • Beschlussfassung über die zur Erfüllung der Verbandsaufgaben erforderlichen Massnahmen.
  • Erarbeitung der regionalen Grundlagen zusammen mit den Gemeinden und dem Kanton.
  • Einsetzen von Arbeitsgruppen zur Beratung von Sachfragen.
  • Entscheid über den Beizug von externen Experten.
  • Pflege von regelmässigen Kontakten zu wichtigen Organisationen im angrenzenden Gebiet inklusive dem Ausland.
  • Information der Einwohner der Verbandsgemeinden bezüglich regionaler Strategien und Konzepte.
  • Information der Mitgliedsgemeinden über Vorstandsaufgaben und deren Umsetzung gemäss Satzungen regelmässig und in geeigneter Weise.